Teil 4 der Beitragsserie

»Cochlea-Implantat«

Teil Vier der Beitragsserie »Cochlea-Implantat« beschäftigt sich mit dem Thema: Für wen kommen Cochlea-Implantate infrage?

Wenn eine mindestens hochgradige oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit vorliegt, könnten Sie ein Kandidat für Cochlea-Implantat sein. Nach aktuellem Kenntnisstand besteht eine CI-Indikation damit bereits ab einem Einsilber-Verstehen (Sprachtest beim Akustiker) mit optimaler Hörgeräteversorgung von weniger als 60%. Alle weiteren Voraussetzungen werden später bei weiteren Untersuchungen in einer Fachklinik abgeklärt.
Für Informationsmaterial sprechen Sie uns gerne an oder machen einen Infotermin aus.

Kommende Woche geht es weiter mit der Frage: Und was dann?

Bilder mit freundlicher Genehmigung von Cochlear. © Cochlear Limited 2022. Alle Rechte vorbehalten.