Krankenhauszuschuss
In Deutschland bezuschussen gesetzliche Krankenkassen (ein Paar) Hörgeräte mit bis zu 1.500 €. Voraussetzung dafür ist eine Hörgeräte-Verordnung, die man vom Hals-Nasen-Ohren-Arzt erhält.
Der Weg zur zuzahlungsfreien Hörhilfe beziehungsweise dem Zuschuss der Krankenkasse für Ihre Wunschgeräte beginnt mit einer Untersuchung beim HNO-Arzt. Stellt dieser mittels einer Ton- und Sprachaudiometrie eine Hörminderung fest, stellt er die entsprechende Verordnung aus. Diese ist die Grundvoraussetzung für die Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse. Bei allem anderen helfen wir gerne während der Testphase!
Sie haben Interesse an neuen Hörsystemen oder möchten wissen ob Sie einen Zuschuss erhalten können? Dann melde dich gerne bei uns.